AGB:

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) GELTEN FÜR ALLE UNSERE VERTRÄGE UND LEISTUNGEN. Abweichende Bestimmungen werden nur anerkannt wenn diese schriftlich von KoWa Autogassysteme zugestimmt wurden.

ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUÜ

Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge und Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Nebenabreden oder Abänderungen. Alle zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maüangaben sind nur annähernd maügebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Dies gilt insbesondere auch für die Eignung des Kaufgegenstandes, für den Einbau in bestimmte PKW-Typen, die kurzfristigen Detailänderungen seitens des Herstellers unterliegen. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als “vertraulich” bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

PREISE UND ZAHLUNG

Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart in EURO und gelten ab unserem Betriebsgelände in Viernheim. Maügebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ohne Rücksicht auf Mängelrügen sofort fällig. Die Annahme von Wechseln oder Akzepten wird ausdrücklich ausgeschlossen. Bei öberschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen vom Tage der Fälligkeit an in Höhe der Banküblichen Zinsen und Kosten berechnet. Ohne Angabe weiterer Gründe können wir Vorauskasse verlangen bzw. Nachnahmelieferungen vornehmen. Ein Rücktrittsrecht steht dem Besteller deshalb nicht zu. Bei Zahlungsverzug sind wir zur Einstellung aller weiteren Lieferungen berechtigt. Eine Verrechnung von unseren Forderungen mit Gegenansprüchen ist nicht zulässig.

LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT

Die genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören nachträglich eingetretene Materialbeschaffungs-schwierigkeiten. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Personalmangel, behördliche Anordnungen usw. auch wenn sie bei einem Lieferanten oder derem Lieferanten eintreten – sind die verbindlich genannten Termine nicht bindend. Nach einer Frist von 3 Monaten hat der Besteller das Recht eine Nachfrist zu setzen oder vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten. Die genannten Umstände kommen nur dann zum tragen wenn, der Besteller unverzüglich benachrichtigt wurde. Teillieferungen und Teilleistungen sind jederzeit möglich.

GEFAHRENÜBERGANG

Die Gefahr geht spätestens mit dem Verlassen unseres Firmengelände auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen oder Teileinbauten erfolgen. Bei Lieferung von Waren erfolgt eine Transportversicherung auf Wunsch des Bestellers durch uns auf eigene Kosten. Verzögert sich der Versand oder der Einbau infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versand oder Montagebereitschaft ab auf den Besteller über. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus Abschnitt 6 entgegenzunehmen.

MÄNGELRÜGEN UND BEANSTANDUNGEN

Bei Beanstandungen, wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel, sind diese unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen. Unterlagen, die der Identifizierung der Sendung, wie Garantiekarten, Lieferscheine oder Kontrollzettel, dienen, sind mit der Beanstandung einzusenden. Andere Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Bei rechtzeitiger Mitteilung verpflichten wir uns zur Nachlieferung bzw. zur Gewährleistung nach Abschnitt 7.

GEWÄHRLEISTUNG

1. Die Gewährleistung für Privat und Firmenkunden beträgt 24 Monate ab Kaufdatum sofern nichts anderes vereinbart wurde(z.B. gefahrene km seit Einbaudatum). Werden unsere Betriebs- und Wartungshinweise nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Der Besteller muü sich unverzüglich mit uns in Verbindung setzen, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes versteckte Mängel, schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden konnten, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftliche mitzuteilen. Mängel unsererseits werden nur durch Reparatur oder Austausch in unserem Haus beseitigt. Instandsetzungen in Fremdarbeit bedürfen unserer ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung. Schlägt unsere dritte Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Sonstige Gewährleistungsansprüche werden grundsätzlich ausgeschlossen. Dieses gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Besteller gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern soll.

EIGENTUMSVORBEHALT

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Im Falle der im normalen Geschäftsverkehr erfolgenden Weiterveräuüerung, welcher wir Zustimmen, tritt an die Steller der Ware der Anspruch gegen Drittabnehmer, der bis zur Höhe unserer Gesamtforderung gegen den Besteller schon jetzt als an uns abgetreten gilt. Der Wiederverkäufer ist zu Einziehung der aus dem Weiterverkauf entstandenen Forderung bis auf Widerruf berechtigt. Eine eventuelle Bearbeitung oder Weiterverarbeitung der gelieferten Ware erfolgt in jedem Falle für uns.

HAFTUNG

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluü und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Handlungsgehilfen ausgeschlossen, soweit kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln vorliegt.

GERICHTSSTAND

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist für beide Parteien: Rheinfelden (Baden)